365 Tage im Jahr rundum sicher:
Der Service für Ihre Reifen
Egal ob trocken und sonnig oder nass und kalt – die Reifen Ihres Fahrzeugs sind für die Sicherheit im Straßenverkehr ein wichtiger Bestandteil, dem Sie – unabhängig von Jahreszeit und Wetterlage – besonders viel Aufmerksamkeit zukommen lassen sollten. Schließlich gilt es hier nicht nur den jahreszeitlich bedingten Wechsel von Sommer- und Winterreifen zu beachten, sondern auch Einflussgrößen wie Luftdruck und Zustand der Reifen sollten regelmäßig und fachmännisch überprüft werden.
Sie brauchen neue Reifen oder benötigen Unterstützung beim Wechsel von Sommer- oder Winterreifen? Unsere kompetente KFZ-Meisterwerkstatt bietet Ihnen umfassende Serviceleistungen rund ums Thema Reifen – fachmännisch und direkt vor Ort.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 06841/1893-0.
Unser Reifenservice für Sie
Die Leistungen auf einen Blick
- Reifenmontage (Aufziehen der Reifen auf Felgen, maschinelles Auswuchten)
- Befüllung der Reifen mit Reifen-Stickstoff (auf Wunsch)
- Umweltgerechte Entsorgung von Altreifen
- Saisonale Reifeneinlagerung
- Reifenschutzbrief (Schutzbrief zur Absicherung bei Reifenpannen für 1 Jahr)
Ihr besonderes Service-Plus
- Kompetente Meisterwerkstatt
- Umfassende fachliche Beratung
- Vorausschauende Diagnose von Verschleißerscheinungen
- Top Wartung
- Keine langen Wartezeiten
Preis
ab 7,00 €
Auswuchten pro Rad
Preis
ab 14,00 €
Reifenmontage pro Rad
Preis
ab 9,00 €
Reifenlagerung pro Saison (6 Monate)
Um sich den richtigen Zeitpunkt für den Reifenwechsel besser merken zu können, existiert eine einfache Faustregel!
Wer unsicher ist, wann der passende Zeitpunkt für den Reifenwechsel erreicht ist, sollte sich am Besten an eine einfache Faustregel halten. Diese lautet “von O bis O“ und besagt, dass man im Oktober auf Winterreifen und um Ostern wieder auf Sommerreifen wechseln sollte. Zu dieser Regelung raten auch Reifenexperten und wer sich daran hält, ist das ganze Jahr über mit seinen Reifen auf der sicheren Seite.
Übrigens: Der häufig geäußerte Trugschluss, die Straßenverkehrsordnung lege feste Reifenwechsel-Perioden fest, entspricht nicht den Tatsachen. In §2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich, dass ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Über den genauen Zeitpunkt gibt hier es keine Vorgaben.