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Globus Baumarkt
Zum bequemen Heimtransport deiner Waren verleihen wir dir gerne kostenlos unsere Anhänger. Für einen sicheren Transport solltest du diese Hinweise und Tipps beachten. Es dient zu deiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Aber auch die gekaufte Ware soll unbeschadet zuhause ankommen.
Die Abmessungen der Ladung erfordern u.U. einen Überstand über die Anhängerabmessungen hinaus. Beachte die erlaubten Überstände und die damit zusammenhängenden Vorschriften.
Die Gesamtlänge darf mit überstehender Ladung 20,75 m nicht überschreiten.
Die Beleuchtungseinrichtung darf durch die Ladung nicht abgedeckt werden und muss vorschriftsmäßig funktionieren.
Ladungsüberstände | |
---|---|
Überstand bis 1 m | Keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig. |
Überstand bis 1,5 m | Kennzeichnung mit roter Fahne und nachts zusätzlich mit roter Lampe und Rückstrahler. |
Überstand bis 3 m | Kennzeichnung mit roter Fahne und nachts zusätzlich mit roter Lampe und Rückstrahler. Die Fahrtstrecke ist auf einen Radius von 50 km im Umkreis vom Standort begrenzt. Bei allen Fahrten mit überstehender Ladung darf die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht durch die Ladung verdeckt werden. |
Die Ladung muss gleichmäßig und rutschfest auf der Ladefläche verteilt und gesichert sein. Verteile diese so, dass die Hauptlast genau auf der Achse liegt. Bei einer zu starken Beladung des vorderen Bereiches, wird die Stützlast auf die Anhängerkupplung stark erhöht. Ebenso falsch ist eine zu starke Beladung des hinteren Bereiches, wodurch die Anhängerkupplung zu stark entlastet wird. In beiden Fällen verschlechtert sich das Fahrverhalten und der Bremsweg deines Fahrzeuges.
Berücksichtige auch die von deinem Fahrzeughersteller vorgeschriebene maximale Anhängelast. Die Angaben findest du im Fahrzeugschein. Sie werden unterschieden in Anhänger mit Bremse und Anhänger ohne Bremse. Bei Anhängern ohne Bremse ist die Anhängelast deutlich geringer als bei der gebremsten Version.
Bei einer falschen Beladung des Kleintransporters kann die zulässige Hinterachslast überschritten und gleichzeitig die Mindest-Vorderachslast unterschritten werden. Die Lenksicherheit ist dadurch nicht mehr gegeben und ein sicheres Fahren nicht mehr möglich. Auch eine einseitige Belastung der Vorderachse ist gefährlich. Das Fahr- und Bremsverhalten wird dadurch stark beeinflusst. Bei unterschiedlichen Ladegütern werden die schweren Teile unten verstaut und leichtes Material darüber. Dadurch bleibt der Gesamtschwerpunkt des Fahrzeuges möglichst weit unten. Bei einem zu hohen Gesamtschwerpunkt kann das Fahrzeug in der Kurvenfahrt oder einem plötzlichen Ausweichmanöver schlimmstenfalls sogar umkippen. Zu einem richtigen Beladen gehört auch die Sicherung der Ladung gegen Verrutschen oder Umkippen mit Spanngurten.
Die Lasten sind gleichmäßig verteilt. Der Gesamtschwerpunkt ist unten.
Die Lasten sind einseitig verteilt. Die Lenksicherheit ist nicht mehr gewährleistet.
Der Gesamtschwerpunkt ist zu hoch. Das Fahrzeug kann kippen.
Halte sicherheitshalber eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ein.
Beachte, dass du zum Entladen bei dir zuhause einen entsprechend großen Parkplatz benötigst. Beim Parken des Gespanns die Handbremse des Anhängers fest anziehen. Bei Steigungen und Gefällen zusätzlich Unterlegkeile verwenden. Nach dem Abstellen des Gespanns muss unverzüglich mit der Be- bzw. Entladung des Anhängers begonnen werden. Ist die Ladetätigkeit an der benötigten Stelle besonders umständlich, können in berechtigten Fällen auch andere Bereiche (z.B. Gehweg) hierfür genutzt werden. Kümmere dich rechtzeitig um eine entsprechend notwendige Genehmigung.
Je nach transportierter Ladung kann es bei schlechten Straßenverhältnissen zur Geräuschbelästigung kommen. Verstaue die Ladung ggf. so, dass du dämmendes Material zwischen oder unter die Ladung legst und die gesamte Ladung fest verzurrst.
Stark reflektierende Gegenstände müssen verpackt bzw. abgedeckt sein, damit die allgemeine Verkehrssicherheit nicht gestört wird.
Wenn trotz aller Sorgfalt dennoch die Ladung vom Anhänger fällt, müssen alle erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Verkehrsstörungen getroffen werden. Die transportierte Ware muss von der Straße entfernt und die Straße ggf. gereinigt werden. Bringe dich und Andere dabei nicht in Gefahr.
BEACHTE DIE STVO - § 22 LADUNG
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, mind. 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne,
2. ein gleich großes hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn, nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.