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Globus Baumarkt

Vertragsbedingungen zur Stammkunden-Karte

Vertragspartner: Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG, Zechenstraße 8, 66333 Völklingen - nachfolgend „Globus Baumarkt“ genannt -

Der Kunde erhält durch Nutzung der Stammkunden-Karte auf Grundlage und unter Einbeziehung der unten abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, die von ihm in allen Globus Baumärkten im Großherzogtum Luxemburg gezahlten Rechnungsbeträge seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Nach erfolgreicher Registrierung der Stammkunden-Karte und nach Ablauf des Sammeljahres kann der Kunde sein Bonusguthaben beanspruchen:

  • ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 1.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 3% des bonusfähigen Rechnungsbetrages
  • ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 2.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 5% des bonusfähigen Rechnungsbetrages
  • ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 5.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 10% des bonusfähigen Rechnungsbetrages

Stammkunden-Karten gelten nicht außerhalb des Großherzogtums Luxemburg und nicht im Globus Baumarkt Online-Shop


Allgemeine Vertragsbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand:

Globus Baumarkt gewährt dem Kunden bei ordnungsgemäßer Registrierung und Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen die oben genannten Bonusguthaben. Der Kunde registriert sich im Gegenzug mit seiner E-Mail-Adresse (Pflichtangabe), welche seitens Globus Baumarkt für die in § 7 genannten Zwecke verwendet wird. Im Gegenzug kann Globus Baumarkt die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden analysieren, zu internen Marktforschungszwecken verarbeiten und diesem Informationen und Aktionen rund um das Stammkunden-Bonusprogramm per E-Mail, per Post oder telefonisch zukommen lassen. Mit Registrierung der Stammkunden-Karte wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Wareneinkäufen im Namen und auf Rechnung des Stammkunden-Karteninhabers während eines Sammelzeitraums von zwölf (12) Monaten (Sammeljahr), beginnend mit der erstmaligen Nutzung (Aktivierung) der Stammkunden-Karte, ausschließlich in den Betriebsstätten der Globus Baumarkt Lux S.A. gezahlte Rechnungsbeträge seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Voraussetzung für eine Gutschrift ist, dass die Stammkunden-Karte vor Beginn des Kassiervorganges an der Kasse vorgelegt wird. Eine Nachbuchung von gezahlten Rechnungsbeträgen ist ausgeschlossen.
Für die Berechnung der Bonusstaffel werden die gesamten Wareneinkäufe, also bonusfähige sowie nicht bonusfähige Waren, berücksichtigt. Bonifiziert werden ausschließlich die bonusfähigen Waren. Nicht bonusfähig sind: aktuelle Werbewaren, preisreduzierte Waren, Rabattaktionen, Brennstoffe, Gasflaschen (Flasche und Füllung), Lebensmittel, Pfandartikel, Gastronomie, preisgebundene Artikel wie z.B. Verlagsartikel, lebende Tiere, Geschenkgutscheine, Kautionen und Dienstleistungen (Lieferkosten, Mietzahlungen, Löhne). Die Buchung des Umsatzes erfolgt erst bei Auslieferung/Abholung der bestellten Ware.

§ 2 Bonusguthaben:

Der Kunde sammelt mit seiner Stammkunden-Karte Bonusguthaben. Diese Guthaben wird dem Kunden in Form eines Waren-Einkaufsgutscheins vor Ort in einer beliebigen Globus Baumarkt Betriebsstätte in Luxemburg ausgegeben. Globus Baumarkt informiert den Kunden ausschließlich in elektronischer Form (E-Mail oder App) an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse über die Höhe des Bonusguthabens nach Ablauf des kundenindividuellen Bonusjahres (Bonusinformation). Die Versendung der Bonusinformation per Post erfolgt nicht und kann vom Kunden nicht beansprucht werden.
Die Übergabe des Gutscheins erfolgt ausschließlich an den Stammkunden-Karteninhaber gegen Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und der Bonusinformation in einer der Globus Baumarkt Betriebsstätten in Luxemburg. Voraussetzung für die Übergabe des Waren-Einkaufsgutscheins ist die Registrierung der Stammkunden-Karte. Die Registrierung erfolgt entweder bei einem Mitarbeiter an der Hauptinformation einer Globus Baumarkt Betriebsstätte oder auf der dafür vorgesehenen Plattform www.globus-baumarkt.de/stammkundenkarte. Die Registrierung muss vor Ablauf des ersten Sammeljahres vorgenommen werden. Sollte eine Registrierung innerhalb des vorgenannten Zeitraums nicht erfolgen, verfallen alle bisher im Sammeljahr aufgelaufenen Bonusguthaben.
Wird die Mindestbonusstaffel, d.h. ein Rechnungsbetrag von 1.500,00 Euro, innerhalb des Sammeljahres nicht erreicht, so entsteht kein Bonusanspruch und ein Bonusguthaben wird nicht gewährt. Eine Übertragung bereits gezahlter Rechnungsbeträge auf ein anderes Sammeljahr oder andere Kunden ist ausgeschlossen.

§ 3 Kunde:

Kunde im Sinne dieser Vereinbarung ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person.

§ 4 Stornierung von Rechnungsbeträgen:

Wird der einem Einkauf zugrundeliegende Kaufvertrag, gleich auf welche Weise, rückabgewickelt (insbesondere Rücktritt, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Umtausch und Widerruf), und dem Kunden der Kaufpreis zurückerstattet, der bereits dem Kundenkonto des Kunden gutgeschrieben wurde, so wird der entsprechende Rechnungsbetrag vom Kundenkonto in Abzug gebracht. Sollte der Rechnungsnehmer wider Erwarten und entgegen der hiesigen vertraglichen Regelungen von der Adresse des Stammkunden-Karteninhabers abweichen, so behält sich Globus Baumarkt vor, diese Umsätze aus dem Bonus-Sammeljahr zu stornieren.

§ 5 Vertragsdauer / Kündigung:

Der Stammkundenvertrag beginnt mit verbindlicher Bestellung und Aktivierung der Stammkunden-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Stammkundenvertrag ist für den Kunden mit einer Frist von einer Woche, ohne Angabe von Gründen, kündbar. Eine Kündigung des Kunden hat per E-Mail an stammkundenkarte@globus-baumarkt.de zu erfolgen. Eine Kündigung von Globus Baumarkt erfolgt elektronisch auf die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, dies jedoch nicht vor Ablauf des aktuellen Sammeljahrs. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

§ 6 Karte / Benachrichtigungspflicht:

Die Stammkunden-Karte bleibt im Eigentum von Globus Baumarkt. Bei Verlust der Stammkunden-Karte kann der Kunde eine Ersatzkarte beantragen. Im Falle des Verlustes der Stammkunden-Karte hat der Kunde Globus Baumarkt unverzüglich zu benachrichtigen. Insbesondere dann, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter die Stammkunden-Karte in seinem Besitz haben könnte. Der Kunde ist verpflichtet, Globus Baumarkt seine korrekte Anschrift spätestens bei Registrierung der Stammkunden-Karte mitzuteilen. Für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift und E-Mail-Adresse umgehend, spätestens jedoch einen Monat vor dem voraussichtlichen Ende des Sammeljahres, schriftlich mitzuteilen. Für Schäden, die in Folge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Globus Baumarkt nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Kunden.

§ 7 Datenschutz/Werbebeschränkung:

Globus Baumarkt verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Gesetzen. Die Umsätze, die unter Vorlage der Stammkunden-Karte getätigt werden, werden gespeichert und zur Auszahlung des Bonus verarbeitet. Im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen verarbeiten die unter §1 genannten Gesellschaften die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden. Die unter §1 genannten Gesellschaften verarbeiten die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden außerdem zu internen Marktforschungszwecken. Informationen und Aktionen rund um das Stammkunden-Bonusprogramm erhalten die Kunden per E-Mail, per Post oder telefonisch. Die Verarbeitung zu vorstehenden Zwecken kann gegebenenfalls durch Auftragsverarbeiter erfolgen. Sollte der Kunde eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu obigen Zwecken nicht mehr wünschen, kann dieser jederzeit gemäß § 5 diesen Bonusvertrag kündigen. Aufgrund der Untrennbarkeit der Bonusleistungen und der vertraglichen Verarbeitung der personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden endet somit automatisch auch dessen Teilnahme an dem Stammkunden-Bonusprogramm.

§ 8 Änderung der Teilnahmebedingungen:

Globus Baumarkt behält sich das Recht vor, das Stammkunden-Kartenprogramm einschließlich der vorliegenden Bedingungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen bei Vorliegen entsprechender Gründe einzustellen oder in zumutbarem Umfang zu ergänzen oder zu verändern. Solche Gründe können insbesondere in Änderungen zwingender rechtlicher Vorschriften oder der diesbezüglichen Rechtsprechung, der Schließung von Regelungslücken oder der Erweiterung zugunsten der Kunden bestehen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung, Änderung oder Ergänzung dieser Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben unberührt. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich an seine zuletzt bekannte Anschrift oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderung dieser Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2 Monaten nach Zugang der Mitteilung der Änderung in Textform (Brief oder E-Mail) widerspricht. Globus Baumarkt wird den Kunden ausdrücklich auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolgen des nicht fristgerechten Widerspruchs in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist Globus Baumarkt zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen berechtigt. Als Annahme der geänderten Bedingungen gilt es auch, wenn der Kunde nach Mitteilung der Änderungen die Stammkunden-Karte einsetzt.

PDF Vertragsbedingungen